Masterarbeit enthält Plagiate

Die von Doris Fiala im Rahmen ihrer ETH-Weiterbildung verfasste Masterarbeit enth?lt Plagiate. Dies hat ein von der ETH Z¨¹rich in Auftrag gegebenes externes Expertengutachten ergeben. Der Rektor bewertet die Unkorrektheiten als nicht unerheblich und erkl?rt die Arbeit f¨¹r nicht bestanden. Die ETH ihrerseits zieht Lehren aus dem Fall und st?rkt die Verankerung ihrer Regeln f¨¹r die wissenschaftliche Praxis.

Der Verdacht, dass Doris Fiala in ihrer Masterarbeit im Rahmen des ETH-Weiterbildungsprogramms ?Master of Advanced Studies in Security Policy and Crisis Management? (MAS ETH SPCM) wissenschaftlich unkorrekt gearbeitet hat, hat sich erh?rtet. Ein externes Expertengutachten weist zweifelsfrei nach, dass die Autorin in ihrer Arbeit ?Die schweizerische Migrationspolitik im Kontext der nationalen Sicherheit und globaler Zusammenh?nge? zahlreiche Inhalte ohne korrekten Nachweis aus fremden Quellen ¨¹bernommen hat.

Fahrl?ssig gehandelt

?Wer eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, muss immer sorgf?ltig und korrekt mit dem geistigen Eigentum anderer umgehen?, h?lt Rektor Lino Guzzella fest, der f¨¹r die Lehre an der ETH Z¨¹rich verantwortlich ist. Nach eingehender Pr¨¹fung kommt die ETH zum Schluss, dass Frau Fialas Verhalten als fahrl?ssig einzustufen ist und sie die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens klar verletzt hat. Damit wird die Arbeit nachtr?glich als ?nicht bestanden? bewertet. Frau Fiala kann den Titel ?Master of Advanced Studies? nicht mehr f¨¹hren. Sie kann sich jedoch wieder f¨¹r den MAS ETH SPCM bewerben und um Anrechnung der bisherigen Studienleistungen ersuchen. Eine allf?llige neue Masterarbeit m¨¹sste sie zu einem anderen Thema verfassen.

Regeln nicht ausreichend vermittelt

Die ETH-Studierenden werden im Laufe ihrer Ausbildung auf die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens aufmerksam gemacht. Dies war auch in diesem Masterprogramm der Fall, und zwar in Form eines schriftlichen Manuals, das den Studierenden zu Beginn des Programms abgegeben wurde. Die Studierenden wurden beim Verfassen ihrer Masterarbeit von der Studienleitung und Korreferenten betreut. In der Arbeit von Frau Fiala hat man zwar handwerkliche M?ngel festgestellt, Plagiate jedoch nicht erkannt. ?Zum damaligen Zeitpunkt gab es zwar Regeln f¨¹r den Umgang mit der Plagiatsproblematik, diese waren r¨¹ckblickend aber nicht auf allen Stufen der Ausbildung ausreichend verankert?, so der Rektor.

Verbindlichkeit anstelle der Empfehlung

Die ETH verf¨¹gt heute ¨¹ber gute Regeln f¨¹r die wissenschaftliche Praxis. Einerseits besteht ein praxisnaher ?Zitier-Knigge? f¨¹r den Umgang mit fremdem Gedankengut, der heute in allen Studieng?ngen angewendet wird. Andererseits gibt es f¨¹r schriftliche Arbeiten eine Eigenst?ndigkeitserkl?rung, in welcher die Studierenden erkl?ren, die Arbeit selbst?ndig verfasst zu haben. F¨¹r die ETH Z¨¹rich ist der Fall Anlass, um organisatorische Verbesserungen vorzunehmen. ?Diese Regeln?, betont der Rektor, ?m¨¹ssen wir bei den Studierenden wie auch bei den Dozierenden noch st?rker verankern.? Eine entsprechende Weisung, die die Unterzeichnung einer solchen Erkl?rung f¨¹r verbindlich erkl?rt, ist in Vorbereitung.

Eine weitere Konsequenz ist, dass die bereits in einzelnen Ó¢»ÊÓéÀÖn angebotenen, stufengerechten Basiskurse zum wissenschaftlichen Arbeiten in Zukunft allen ETH-Studierenden angeboten werden ¡ª auch jenen Personen, die an der ETH Z¨¹rich im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms studieren.

Eine generelle Pr¨¹fung von schriftlichen Arbeiten an der ETH soll es auch in Zukunft nicht geben, wie der Rektor hinzuf¨¹gt: ?An der ETH werden jedes Jahr mehrere Tausend schriftliche Arbeiten verfasst. Plagiatsf?lle sind dabei eine h?chst seltene Ausnahme. Darum wollen wir unsere Studierenden nicht unter einen Generalverdacht stellen.?

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